Zuschuss für einen Bürostuhl beantragen (Krankenkasse, DRV)

Kevin Krüger | aktualisiert: 08.11.2024

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Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen ergonomischen oder einen orthopädischen Bürostuhl benötigen, gewähren verschiedene Kostenträger einen Zuschuss. Krankenkassen handhaben die Kostenübernahme sehr unterschiedlich. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.305 €.

Krankenkasse

Krankenkassen haben ein großes Interesse daran, dass ihre Versicherten gesund bleiben. Sie sparen hohe Kosten für ärztliche Behandlungen, Reha-Maßnahmen und Krankengeld. Jede Krankenkasse handhabt die Gewährung von Zuschüssen unterschiedlich.

Oft wird fallweise entschieden, wer bezuschusst wird. Daher sollten Sie auf jeden Fall Ihren Sachbearbeiter kontaktieren. Erfragen Sie, unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss bewilligt wird, wie hoch dieser ist, und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Die folgenden Unterlagen werden i.d.R. benötigt:

Attest: Sie brauchen ein ärztliches Attest, am besten vom Orthopäden, das attestiert, dass Sie den Bürostuhl zwingend für die berufliche Tätigkeit benötigen. Manche Krankenkassen empfehlen Ärzte, um die Anerkennung des Rezepts zu erleichtern.

Reha-Bericht (wenn vorhanden): Sie brauchen einen Entlassungsbericht, der die Notwendigkeit eines ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhls begründet.

Angebot: Sie brauchen ein Kaufangebot eines Fachhändlers für Bürostühle. Manche Krankenkassen kooperieren mit bestimmten Herstellern. In diesem Fall können Sie einen passenden Bürostuhl aus deren Angebot wählen.

Antragsunterlagen: Entweder werden Ihnen diese per Post zugesendet oder Sie können diese auf der Webseite herunterladen.

Tipp: Seien Sie hartnäckig und überzeugen Sie Ihre Krankenkasse davon, dass Sie den Bürostuhl zwingend für den Erhalt Ihrer Arbeitsfähigkeit benötigen. Weisen Sie darauf hin, dass es sich um eine einmalige Präventiv-Investition in Ihre Gesundheit handelt. Die Krankenkasse profitiert langfristig durch weniger Ausfallzeiten und Behandlungskosten.

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung handelt nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Das heißt, es werden alle Möglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation ausgeschöpft, um die Arbeitskraft wiederherzustellen. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten von bis zu 1.305 €, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

– Wenn Sie 15 Jahre oder länger rentenversichert sind (dazu zählen auch der Bezug von Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Zeiten der Kinderbetreuung)
– Wenn Sie 5 Jahre rentenversichert sind, nach einem Heilverfahren oder einer Kur
– Wenn die Rente ansteht oder bereits Rente bezogen wird

In 4 Schritten zum Zuschuss

Schritt 1: Ärztliches Attest

Ärztliches Attest Bürostuhl Arbeitgeber

Einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung haben Sie bei den nachfolgenden Krankheitsbefunden. Für die Beantragung benötigen Sie ein ärztliches Attest:

– Morbus Bechterew
– Skoliose mit einem Cobb-Winkel >4°
– Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40°
– Hüft- und Kniearthrodese
– Girdlestone-Hüfte
– Spondylodese

Wichtiger HinweisSeit dem 01.04.2019 erhält man einen Zuschuss nur noch für die oben genannten Krankheitsbilder. In den Jahren zuvor wurden auch andere Krankheitsbilder mit bis zu 435 € gefördert, z.B. nach einem Bandscheibenvorfall. Zumindest wurde die Höhe der Förderung auf 1.305 € deutlich angehoben.

Das muss im Attest des Facharztes oder Orthopäden stehen
Der behandelnde Arzt muss in einem medizinischen Gutachten attestieren, dass die Anschaffung eines orthopädischen Bürostuhls „unabdingbar und zwingend notwendig“ ist, um die „berufliche Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aufrecht zu erhalten“ oder um eine „erfolgreiche Rehabilitation ins Arbeitsleben zu ermöglichen“, falls eine Rehamaßnahme absolviert wurde. Wenn Sie an einer Reha teilgenommen haben, sollten die Angaben in Ihrem Entlassungsbericht enthalten sein.

Darüber hinaus muss das Attest eine möglichst detaillierte Beschreibung der benötigten Stuhlfunktionen enthalten. Der Bürostuhl muss einen „nach allen Seiten frei bewegliche Sitzfläche besitzen, die das aktiv-dynamische sitzen fördert“. Der Bürostuhl soll sich den „Bewegungen des Körpers anpassen“ und bei Bedarf eine „Lordosenstütze“ besitzen. Umso detaillierter die Verordnung, desto besser kann der Fachhändler einen Bürostuhl mit den passenden Funktionen auswählen.

In der ärztlichen Bescheinigung sollte ein logischer Bezug vom Krankheitsbild zur Beschreibung der benötigten Stuhlfunktionen hergestellt werden. Mit einer guten Begründung ist die Bezuschussung vom Kostenträger sehr wahrscheinlich.

Schritt 2: Arbeitgeber informieren

Bevor Sie mit dem ärztlichen Attest einen Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Kosten beteiligt. Übernimmt dieser die Kosten, ist der Bürostuhl rechtlich dessen Eigentum.

Deutsche Rentenversicherung Antrag Zuschuss Bürostuhl

Teilen Sie sich die Finanzierung, sollten Sie sich im Vorfeld darüber einigen, ob Sie den Stuhl bei einem Unternehmenswechsel mitnehmen dürfen. Wenn die Deutsche Rentenversicherung den Stuhl komplett finanziert, können Sie ihn bei einem Wechsel des Unternehmens mitnehmen.

Fragen Sie vorher um Erlaubnis, wenn Sie Ihren eignen Bürostuhl im Büro Ihres Arbeitgebers nutzen wollen. In manchen Unternehmen muss erst der Betriebsarzt oder ein Ergonomie-Beauftragter seine Zustimmung erteilen. Eventuell hat Ihre Firma sogar einen geeigneten Schreibtischstuhl auf Lager, der Ihnen zur Verfügung gestellt werden kann.

Wenn Sie dauerhaft zuhause im Home Office arbeiten und keinen festen Arbeitsplatz vor Ort im Unternehmen haben, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber einen ergonomischen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Wenn Sie hingegen nur temporär im Home Office arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf den Zuschuss. Dennoch lohnt es sich, beim Arbeitgeber nachzufragen.

Arbeitgeber von einem orthopädischen Bürostuhl überzeugen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Ihnen einen orthopädischen Bürostuhl bereitzustellen. Er kann selbst entscheiden, welche Arbeitsmittel er im Unternehmen einsetzt. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht bereit sein, Sie bei der Anschaffung zu unterstützen, weisen Sie ihn auf die folgenden Fakten hin:

1. Rückenschmerzen sind die häufigste Ursache für krankheitsbedingten Ausfall in Deutschland. Sie verursachen einen jährlichen Gesamtschaden i.H.v. 49 Mrd. €.

2. Ein langfristig erkrankter Arbeitnehmer verursacht laut der Bundesanstalt für Arbeit (PDF) hohe Ausfallkosten für Unternehmen, im Durchschnitt 112 €/ Tag.

3. Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeiter steigern nicht nur den Sitzkomfort, sondern auch deren Leistungsfähigkeit.

4. Gerade nach einer langen Auszeit sollte man bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz geeignete ergonomische Bedingungen vorfinden. Andernfalls drohen erneute Schmerzen und wiederkehrende gesundheitliche Probleme.

Für übergewichtige Personen interessant
Arbeitgeber sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) § 618 und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 3 und 4 dazu verpflichtet, für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen. Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Von dieser Regelung profitieren vor allem übergewichtige Personen, die ein Recht auf robustere Bürostühle haben. Die entstehenden Mehrkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Falls es Sie betrifft, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach. Passende Modelle finden Sie hier: Bürostuhl für Übergewichtige

Schritt 3: Kostenvoranschlag einholen

Nachdem der ärztliche Bescheid vorliegt und Sie mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen haben, können Sie sich nun auf die Suche nach einem Fachhändler machen. Es gibt zahlreiche Marken, daher empfehlen ich Ihnen, diese vorher im Fachgeschäft zu testen.

Fragen Sie alternativ Ihren behandelnden Arzt oder recherchieren Sie im Internet nach einem Fachgeschäft in Ihrer Nähe. Dort sollten Sie sich ausgiebig beraten lassen und zur Probe sitzen. Häufig können Sie den Bürostuhl auch zum Testen ausleihen.

Wichtig: Kaufen Sie den Bürostuhl erst, nachdem Sie die Zusage zur Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung haben. Andernfalls erlischt der Anspruch und Sie erhalten keinen Zuschuss. Holen Sie also immer einen Kostenvoranschlag ein, den Sie gemeinsam mit den anderen Unterlagen beim Kostenträger einreichen (Schritt 4).

Schritt 4: Unterlagen einreichen

Sie müssen die folgenden Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen:

Ärztliches Attest und wenn vorhanden den Entlassungsbericht der Rehaklinik

Kostenvoranschlag für einen orthopädischen Bürostuhl

– Eine detaillierte Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung, z.B. wie oft Sie sitzen, stehen oder im Wechsel arbeiten

G0100: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag

G0133: Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben- Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind

Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie bei den Reha-Beratern der Rentenversicherungsträger, in Reha-Einrichtungen, bei behandelnden Ärzten und bei Ihrer Krankenkasse. Senden Sie alle Unterlagen an die Rentenversicherung, von der Sie auch Ihre Renteninformation erhalten. Diese leitet Ihre Unterlagen an den Medizinischen Dienst weiter. Dort erfolgt eine Genehmigung oder Ablehnung. Den Bescheid erhalten Sie anschließend von der Rentenversicherung per Post.

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen oder Monate betragen. Bei Fragen wenden Sie sich an den Service der Rentenversicherung: 0800 1000 4800. Ist der Bescheid positiv, können Sie den Bürostuhl kaufen und die Rechnung der Rentenversicherung zusenden. Diese erstattet Ihnen anschließend die entstandenen Kosten bis maximal 1.305 €.

Zur Überbrückung bis zur Kostenübernahme kann ein orthopädisches Sitzkissen oder ein Lordosekissen helfen.

Wissenswertes: Die Rentenversicherung muss die Kosten übernehmen

Das Sozialgericht in Karlsruhe hat am 24.05.2016 entschieden, dass die Rentenversicherung (DRV) die Kosten für einen orthopädischen Bürostuhl übernehmen muss. Geklagt hatte eine Frau, bei der die Rentenversicherung mit der Begründung abgelehnt hat, dass der Arbeitgeber für einen ergonomischen Bürostuhl sorgen muss. Dieser entsprach aber nicht den notwendigen Anforderungen, sodass die Erwerbsfähigkeit der Klägerin gefährdet war.

Der Antrag auf Förderung wurde abgelehnt? Widerspruch einlegen!
Sollte Ihr Antrag auf Förderung für einen orthopädischen Bürostuhl abgelehnt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einzulegen.

Lesen Sie sich den Ablehnungsbescheid genau durch. Oft ist das Attest des Arztes zu ungenau beschrieben, eine „Empfehlung für einen orthopädischen Bürostuhl für den Rücken“ reicht beispielsweise nicht immer aus. Hier finden Sie Formulierungen, die das Attest enthalten sollte. Manchmal fehlen auch Informationen, die Sie der Rentenversicherung zeitnah nachreichen können.

Einen abgelehnten Bescheid können Sie vom Deutschen Gewerkschaftsbund überprüfen lassen, wenn Sie Mitglied sind. Eine Ablehnung braucht Sie also nicht verunsichern. Legen Sie Widerspruch ein und reichen Sie die fehlenden Informationen nach.

Sollte es mit dem Zuschuss nicht geklappt haben, müssen Sie die Finanzierung selbst übernehmen. Immerhin können Sie den Bürostuhl von der Steuer absetzen.

Agentur für Arbeit

Wenn Sie weniger als 15 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, ist das Arbeitsamt bei der Beantragung eines Bürostuhls für Sie zuständig. Den Antrag erhalten Sie im Arbeitsamt bei Ihnen vor Ort.

In diesem Merkblatt erhalten Sie umfangreiche Informationen darüber, welche Leistungen und Hilfen die Agentur für Arbeit übernimmt. Die Agentur für Arbeit hat außerdem spezielle Reha-Teams, die Sie bei der Beantragung unterstützen. Allgemeine Informationen zu den Leistungen und Fördermaßnahmen der Reha-Teams erhalten Sie hier.

Integrationsamt

– Für Beamte, Studenten und Sonderfälle
– Für behinderte Menschen, die technische Arbeitshilfen benötigen

Zum Integrationsamt

Berufsgenossenschaft

– Wenn Sie einen Unfall auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz hatten
– Wenn Sie eine Berufskrankheit haben

Zur Homepage der Berufsgenossenschaften

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Über mich

Seit über 10 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung. Ich helfe Ihnen dabei, einen geeigneten Bürostuhl, Gaming Stuhl oder Schreibtisch zu finden. Bei Fragen erreichen Sie mich unter 0160 97272 303 und E-Mail unter info@buerostuhl-experte.de. Über mich

34 Kommentare zu „So beantragen Sie einen Zuschuss bei der Krankenkasse und Rentenversicherung“

  1. Hallo,
    ich hätte auch eine Frage bezüglich „gesundheitsfördernder“ Bürostühle:
    Was ist genau ein gesundheitsfördernder Bürostuhl? Welche Einstellungen sollte er haben, um als solcher Stuhl genannt zu werden?
    LG und Dankeschön vorab!!!

    1. Hallo Dagmar,

      ein gesundheitsfördernder Bürostuhl sorgt dafür, dass man dauerhaft ergonomisch sitzt und von typischen Bürokrankheiten wie Rückenschmerzen oder Bandscheibenvorfällen verschont bleibt.

      Der Bürostuhl muss entsprechend an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden können und verschiedene Einstellungsmöglichkeiten haben:
      – Kopfstütze (optional, entlastet die Nackenmuskulatur)
      – Lordosenstütze (möglichst in der Höhe und Tiefe verstellbar, sie entlastet den Lendenwirbelbereich und fördert eine aufrechte Sitzhaltung)
      – Synchronmechanik (sorgt für ausreichend Bewegung)
      – Sitz (höhenverstellbar, idealerweise auch in der Tiefe, ggf. auch dreidimensional)
      – Armlehnen (höhenverstellbar, idealerweise auch in der Breite und Tiefe)
      – Rollen (für die nötige Beweglichkeit am Arbeitsplatz)

      Da Bürostühle unterschiedliche Maße haben, macht es Sinn, ein paar Modelle probezusitzen. Neben den Funktionen sollte einem auch das Design gefallen (z.B. Netzbezug oder Polsterung), damit man gern darauf sitzt. Ansonsten ist es natürlich auch wichtig, regelmäßig aufzustehen und im Stehen zu arbeiten. Daher ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch ebenfalls sehr zu empfehlen.

      Viele Grüße
      Kevin

  2. Hallo Kevin,

    bei mir wurde festgestellt, dass durch meinen Beruf im Büro beide Schultern extrem verschleißt sind.
    Versuche jetzt über Physiotherapie die Beschwerden zu mindern, ohne gleich unters Messer zu müssen.
    Mir wurde empfohlen einen orthopädischen Bürostuhl zu beantragen, damit meine Schultern beim Arbeiten entlastet werden.
    Reicht die Diagnose und Empfehlung, um solch einen Stuhl bezahlt zu bekommen?
    Ich arbeite zwei mal in der Woche im Büro und drei mal in der Woche im Home Office. Wie löst mann solch ein Problem?
    Vielen dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Auferodt

    1. Hallo Claudia,

      von der Deutschen Rentenversicherung wird es vermutlich leider keine Förderung geben. Diese beschränkt sich nur noch auf diese Krankheitsbilder:
      – Morbus Bechterew
      – Skoliose mit einem Cobb-Winkel >4°
      – Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40°
      – Hüft- und Kniearthrodese
      – Girdlestone-Hüfte
      – Spondylodese

      Krankenkassen übernehmen selten die Kosten, dies wird aber Fallweise entschieden. Frage daher am besten bei deiner Krankenkasse nach, ob es Möglichkeiten für eine Förderung oder vollständigen Kostenübernahme gibt. Wichtig ist hier ein Attest vom Arzt, ggf. ein Reha-Bericht, das Kaufangebot vom Verkäufer des Bürostuhls (sofern vorhanden) und ggf. Antragsunterlagen, die von der Krankenkasse bereitgestellt werden.

      Ansonsten ist ein orthopädischer bzw. ergonomischer Bürostuhl auf jedem Fall empfehlenswert, damit du gesund sitzt und die Schultern entlastet werden.

      Ich drücke die Daumen, dass es bei der Krankenkasse klappt. Falls nicht, kannst du die Kosten für den Stuhl als Werbungskosten bei der Steuererklärung absetzen und bekommst darüber etwas Geld zurück.

      Viele Grüße
      Kevin

  3. Hallo Kevin,

    ich habe eine Frage aus Arbeitgebersicht. Ein Mitarbeiter kam zu mir und fragte nach einem neuen Schreibtischstuhl, da unsere normalen für ihn zu klein/ unbequem sind. Meines Wissens nach hat er keine Vorerkrankungen, sondern ist nur „korpulenter“. Ich habe bereits bei seiner Krankenkasse, dem Arbeitsamt und der Berufsgenossenschaft telefonisch nachgefragt, aber alle haben einen Zuschuss abgelehnt. Welche Möglichkeiten hätte ich noch, einen zu beantragen bzw. meinem Mitarbeiter zu sagen, wo er einen beantragen kann?

    Viele Grüße

    1. Hallo Jaqueline,

      früher was es etwas einfacher, einen Zuschuss für einen Schreibtischstuhl zu erhalten. Mittlerweile bekommt man von der Rentenversicherung nur bei bestimmten Erkrankungen einen Zuschuss, bei der Krankenkasse auch nur in Ausnahmefällen. Der Arbeitnehmer kann es pro forma bei der Deutschen Rentenversicherung versuchen, allerdings ist eine Kostenübernahme eher unwahrscheinlich und dafür wohl auch zu aufwändig.

      Der Arbeitgeber muss laut § 618 BGB einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz bereitstellen. Sollte eine Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass dies nicht gewährleistet werden kann, muss laut §§ 3 und 4 Arbeitsschutzgesetz ein geeigneter Bürostuhl vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Dies kann auch als Investition in die Gesundheit des Mitarbeiters betrachtet werden, da sich lange Ausfallzeiten über Wochen und Monate deutlich negativer bemerkbar machen. Ein guter Bürostuhl fördert auch die Arbeitszufriedenheit und damit die Produktivität.

      Ich hoffe, dies hilft dir etwas weiter.

      Viele Grüße
      Kevin

  4. Hallo Kevin, bin zwar auf der Suche nach einen für meinen Rücken geeigneten Fahrzeugsitz aber deine sehr informative Seite hat bei mir viele Fragen schon beantwortet.
    Danke dafür und für dein Engagement diese Infos überhaupt zusammenzustellen und zu teilen.

    Mit freundliche Grüßen
    Olaf

    1. Hallo Olaf,

      vielen lieben Dank für deinen Kommentar. Es freut mich sehr, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte!

      Viele Grüße
      Kevin

  5. Björn Schmitter

    Hi Kevin,

    ich habe weniger als 15 Jahre rentenversicherungspflichtig gearbeitet und habe einen Bandscheibenvorfall (zur Zeit auch arbeitstätig). Wie ich gelesen habe, kann einem das Arbeitsamt einen Zuschuss bzw. ganz die ergonomischen Möbel wie Schreibtisch und Bürostuhl übernehmen. Gibt es da eine Abgrenzung bei den Kosten? Also wie viel darf ein Bürostuhl insgesamt nur kosten, bzw. gibt es da überhaupt eine Grenze? Ich freue mich auf deine Antwort. LG Björn

    1. Hallo Björn,

      eine Grenze für einen Zuschuss durch das Arbeitsamt ist mir nicht bekannt. Maßgeblich für die Wahl des richtigen Bürostuhls sollte die Empfehlung des Orthopäden bzw. des behandelnden Arztes sein. Gute orthopädische Bürostühle gibt es auch unter 1.000 € und da könnte ich mir gut vorstellen, dass die Kosten vollständig übernommen werden. Am besten mal beim zuständigen Arbeitsamt nachfragen.

      Viele Grüße
      Kevin

  6. Moin Moin Kevin,

    wenn schon die Rentenversicherung nichts mehr finanziell unterstützt, wie sieht es dann beim Integrationsamt aus? Ich habe mehrere starke Bandscheibenvorfälle und einen GdB von 50, unbefristet.
    Da ich viel im Büro arbeite und auch tlw. stundenlang am Schreibtisch tätig bin, sollte dieser höhenverstellbar sein (also ein Steh- / Sitz- Schreibtisch), damit ich auch während längerer Online – Sitzungen im Stehen arbeiten kann.
    Übrigens ist Dein Artikel sehr informativ und gut gestaltet! Danke!
    Viele Grüße
    Toto

  7. Hallo Kevin,

    zunächst einmal vielen Dank für diesen Text. Ich habe mich bei der Agentur für Arbeit beworben und die Absage erhalten. Daher überlege ich, den Widerspruch einzulegen.

    Muss ich wirklich eine der genannten 4 Krankheitsbildern diagnostiziert haben? Wissen Sie, wie das mit der Agentur für Arbeit genau funktioniert?

    1. Hallo Ozzy,

      ein Widerspruch kann in jedem Fall nicht schaden, außer man ist sich sicher, dass man keine Förderung bekommen wird. Schau dir die Absage der Agentur für Arbeit genau an, vielleicht steht dort im Detail, welche Anforderungen nicht erfüllt werden.

      Ich empfehle ansonsten das im Ratgeber verlinkte Merkblatt und bei Bedarf eine Beratung durch die Reha-Teams.

      Viele Grüße
      Kevin

  8. Hallo Kevin,

    vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht!
    Weißt du auch, wie es um die Fördermöglichkeiten/ Bezuschussungsmöglichkeiten für einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch bestellt ist? Gelten hier dieselben Krankheitsbilder wie für den Bürostuhl?

    LG

    1. Hallo Till,

      seit 2018 gibt es leider keinen Zuschuss mehr von der Deutschen Rentenversicherung für einen höhenverstellbaren Schreibtisch. Der Arbeitgeber ist für eine ergonomische Arbeitsplatzausstattung verantwortlich.

      Eine Förderung gibt es daher nur noch für Bürostühle bei Vorliegen der im Ratgeber genannten Krankheitsbilder.

      Grundsätzlich kann man einmal bei der Krankenkasse nachfragen, Aussicht auf Erfolg wird man bei Schreibtischen eher nicht haben, dafür sind diese auch zu teuer. Gerade im letzten Jahr und auch in diesem Jahr werden viele Schreibtische für das Home Office bestellt und das würden die Krankenkassen vermutlich auch nicht finanzieren können.

      Viele Grüße
      Kevin

  9. Also seit 2017 gibt es von der Rentenversicherung keinerlei Zuschüsse mehr für irgendwelche ergonomischen Büromöbel. Von den 5 Krankenkassen, die ich angerufen habe, verweisen alle auf die DRV. Alles sehr lustig, aber am Ende gibt’s nix mehr, egal mit welchen Attesten. Ich bin Fachinformatiker mit 3 Bandscheibenvorfällen. Mein ganzer Ordner mit Röntgenbildern usw. ist denen ziemlich egal.

    1. Hallo Thomas,

      ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) besteht nur noch bei wenigen Krankheitsbildern:

      – Morbus Bechterew
      – Skoliose mit einem Cobb-Winkel >4°
      – Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40°
      – Hüft- und Kniearthrodese
      – Girdlestone-Hüfte
      – Spondylodese

      Früher war auch ein Bandscheibenvorfall ein Anspruchsgrund, mittlerweile leider nicht mehr. Daher wurde dein Antrag vermutlich auch abgelehnt.

      Wenn du angestellt bist, kannst du deinen Arbeitgeber nach einem Zuschuss fragen oder ob er dir ein besser geeignetes Modell zur Verfügung stellen kann.

      Viele Grüße
      Kevin

      1. Ja, vielen Dank für die vielen hilfreichen Informationen.

        Ok, das mit der DRV hat sich erledigt. Meine Mutter arbeitet dort und hat das bestätigt. Kann das Vorgehen der Krankenkassen allerdings nicht nachvollziehen. Es ist ja bekannt, dass das deutsche Gesundheitssystem finanziell nicht gut da steht. Nun wurden die Beiträge mal wieder erhöht und nun lese ich hier bzgl. Förderung, dass diese runter reguliert wird. Passt schon mal für mich nicht zusammen.

        Außerdem habe ich das Gefühl, man muss als Antragsteller bereits ein ernstes gesundheitliches Problem haben, damit einem erst geholfen wird und die Bezuschussung erfolgt. Das kann und sollte nicht das Ziel sein. Das Ganze soll doch präventiv wirken. Insofern stimmt der Satz von oben „Krankenkassen haben ein großes Interesse daran, dass ihre Versicherten gesund bleiben.“ nicht wirklich.

        1. Hallo Robert,

          aufgrund der alternden Gesellschaft steigen die Kosten bei den Krankenkassen kontinuierlich, daher auch die höheren Beiträge. Ähnliche Kostensteigerungen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

          Gesundheitsfördernde Bürostühle sind teuer und dies würde die Kosten zusätzlich in die Höhe treiben. Ich kann verstehen, dass es nicht zufriedenstellend ist, dass nur ausgewählte Krankheitsbilder von der DRV bezuschusst werden.

          Viele Grüße
          Kevin

  10. Hallo Kevin,

    vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht.

    Soeben haben sich binnen von Minuten viele Fragen geklärt.

    Somit habe ich nun Zeit für andere Aufgaben.

    DANKESCHÖN!

    LG
    Ivonne

  11. Hallo Kevin,

    mir ist von Seiten der Rehaeinrichtung mitgeteilt worden, dass die Rentenversicherung nur noch Sonderanfertigungen bezahlt oder bezuschusst.

    Viele Grüße
    Karin

    1. Hallo Karin,

      ja seit dem 01.04.2019 fördert die Deutsche Rentenversicherung nur noch bei bestimmten Krankheitsbildern:
      – Morbus Bechterew, Skoliose mit einem Cobb-Winkel >40 Grad
      – Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40 Grad
      – Hüft- und Kniearthrodese
      – Girdlestone-Hüfte
      – Spondylodese

      Alle Ratgeber, die du im Internet findest, sind veraltet. Damals gab es die Förderung bis 435 € z.B. auch nach einem Bandscheibenvorfall. Dies ist jetzt nicht mehr so. Immerhin wurde die Höhe der Förderung deutlich angepasst, auf bis zu 1.305 €. Entscheidend ist außerdem, was im Attest steht, siehe dazu die o.g. Angaben.

      Trifft keines der o.g. Krankheitsbilder zu, erhält man leider keine Förderung, sodass man den Bürostuhl selbst finanzieren muss. Alternativ kann man auch den Arbeitgeber fragen, ob dieser einen orthopädischen Bürostuhl zur Verfügung stellt oder ob er sich an der Finanzierung beteiligt.

      Ich hoffe für dich, dass es mit der Beantragung klappt.

      Viele Grüße
      Kevin

  12. Eine super detailliere Schritt für Schritt-Anleitung. Vielen Dank! Bei mir hat es mit der Kostenübernahme durch die Rentenversicherung problemlos geklappt. LG Markus

    1. Ferrari Antonella

      Hallo,
      Ich habe am 8.04.2019 eine halswirbelop gehabt und vorher habe ich bei der Rentenversicherung angerufen, am telefon sagten die mir das vor eineinhalb Jahren das Gesetz geänder wurde und der arbeitgeber dafür sorge tragen muss das ich das passende Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt bekomm.
      Jetzt bin ich etwas verwirrter? Was stimmt den nun muss die Rentenversicherung zuzahlen oder nicht ?
      Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte

      Vielen lieben Dank
      Antonella Ferrari

      1. Hallo Antonella,

        die Rentenversicherung bezieht sich vermutlich auf dieses Gerichtsurteil im Februar 2018.

        Es gibt Unterschiede zwischen ergonomischen und orthopädischen Bürostühlen. Dein behandelnder Arzt muss im Attest von einem orthopädischen Bürostuhl sprechen und dazu bestimmte Angaben machen. Diese findest du auch in diesem Artikel.

        Vermutlich hat die Rentenversicherung den Antrag abgelehnt, da die notwendigen Voraussetzungen für einen orthopädischen Bürostuhl nicht erfüllt sind. Aus deren Sicht reicht ein normaler ergonomischer Bürostuhl aus, den in der Tat der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss.

        Sprich dazu nochmal mit deinem behandelnden Arzt, ob er dir das entsprechende Attest ausstellt. Ich drücke dir die Daumen, dass es mit der Kostenübernahme klappt!

        Viele Grüße
        Kevin

    2. Hallo Markus,
      Leider hat mir die Rentenversicherung mitgeteilt, dass solche Kostenübernahmen nicht mehr möglich sind. Haben Sie zufällig mehr Erfahrung?

      1. Hallo Isabella,

        danke für deine Nachricht. Die Rentenversicherung fördert nach wie vor die Anschaffung orthopädischer Bürostühle. Seit April haben sich allerdings die Voraussetzungen für eine Förderung geändert: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/Rheinland/g4171-13_informationen_arbeitsplatzausstattung_arbeitsstuhl_arbeitstisch.pdf?__blob=publicationFile&v=4

        Eine Förderung ist bei folgenden Erkrankungen möglich:
        – Morbus Bechterew, Skoliose mit einem Cobb-Winkel >40 Grad
        – Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40 Grad
        – Hüft- und Kniearthrodese
        – Girdlestone-Hüfte
        – Spondylodese

        Die maximale Förderung wurde wiederum auf 1.305 € erhöht. Wenn keine der o.g. Kriterien für dich gültig sind, muss der Bürostuhl leider selbst finanziert werden. Alternativ kann man auch seinen Arbeitgeber nach einer Förderung fragen.

        Viele Grüße
        Kevin

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